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Entrümpelung steuerlich absetzbar? Das sollten Sie wissen

Die Kosten für eine professionelle Entrümpelung können schnell mehrere hundert oder sogar tausend Euro betragen. Ob Haushaltsauflösung, Umzug oder einfach nur das Schaffen von Platz, viele Privatpersonen und Unternehmen fragen sich: Kann ich meine Entrümpelung steuerlich absetzen? Die gute Nachricht: In bestimmten Fällen ist das tatsächlich möglich. Dieser umfassende Leitfaden zeigt Ihnen, wann und wie Sie Entrümpelungskosten von der Steuer absetzen können.



Wann ist eine Entrümpelung steuerlich absetzbar?



Haushaltsnahe Dienstleistungen



Entrümpelung im eigenen Haushalt kann als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Bis zu 20% der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro jährlich.

Beruflich veranlasste Umzüge


Bei beruflich bedingten Umzügen sind Entrümpelungskosten als Werbungskosten absetzbar. Vollständige Kostenübernahme möglich.

Nachlassregelungen



Entrümpelung von Erbimmobilien kann als Nachlassverbindlichkeit oder außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.


Die Möglichkeit, eine Entrümpelung steuerlich absetzbar zu machen, hängt stark vom jeweiligen Anlass und den persönlichen Umständen ab. Das Finanzamt unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Kategorien und Voraussetzungen.




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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Der häufigste Fall


Die Entrümpelung steuerlich absetzbar zu machen gelingt am einfachsten über haushaltsnahe Dienstleistungen. Hierbei können Sie 20% der Arbeitskosten (nicht der Materialkosten) von der Steuerschuld abziehen, maximal 4.000 Euro pro Jahr.



Was zählt dazu?


  • Ausräumen von Dachboden, Keller oder Garage

  • Entrümpelung bei Renovierung oder Sanierung

  • Haushaltsauflösung im eigenen Haushalt

  • Gartenentrümpelung und Grünschnittentsorgung


Wichtig: Die Dienstleistung muss in Ihrem Haushalt oder auf Ihrem Grundstück erbracht werden.


Beruflich veranlasste Umzüge: Vollständiger Kostenabzug


Wenn Sie beruflich bedingt umziehen müssen, ist Ihre Entrümpelung steuerlich absetzbar als Werbungskosten. Hier gibt es keine Begrenzung auf 4.000 Euro – die gesamten Kosten können abgesetzt werden.



Berufliche Veranlassung

nachweisen


Arbeitsplatznähe, neue Stelle oder Versetzung müssen dokumentiert werden

Entrümpelungs-kosten zuordnen



Kosten müssen eindeutig dem beruflichen Umzug zuzuordnen sein

In Anlage N eintragen



Werbungskosten werden in der Anlage N der Steuererklärung angegeben


Nachlassregelungen: Entrümpelung von Erbimmobilien


Als Nachlassverbindlichkeit


Wenn die Entrümpelung zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich ist, können die Kosten als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden. Dies mindert den steuerpflichtigen Nachlass.



Als außergewöhnliche Belastung


Alternativ kann die Entrümpelung steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung behandelt werden, wenn sie zwangsläufig und unumgänglich war.



Besonders bei Erbimmobilien entstehen oft hohe Entrümpelungskosten. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab, eine Beratung durch einen Steuerberater ist hier empfehlenswert.



Konkrete Beispiele aus der Praxis



Familie Müller:


Dachbodenentrümpelung

Kosten: 1.200 Euro (davon 800 Euro Arbeitskosten). Steuerersparnis: 160 Euro über haushaltsnahe Dienstleistungen (20% von 800 Euro).

Herr Schmidt:


Beruflicher Umzug

Entrümpelungskosten: 2.500 Euro bei Versetzung nach München. Vollständig absetzbar als Werbungskosten.

Ehepaar Weber:


Haushaltsauflösung Erbe

Entrümpelung der geerbten Immobilie: 3.000 Euro. Als Nachlassverbindlichkeit oder außergewöhnliche Belastung absetzbar.


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So tragen Sie die Kosten in die Steuererklärung ein


Haushaltsnahe Dienstleistungen


Hauptformular, Zeile 71-74: Hier tragen Sie die Arbeitskosten der Entrümpelung ein. Materialkosten sind nicht absetzbar.

Werbungskosten



Anlage N: Bei beruflich veranlassten Umzügen werden alle Entrümpelungskosten als Werbungskosten eingetragen.

Außergewöhnliche Belastungen


Hauptformular: Nachlassbedingte Entrümpelungskosten können hier als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.


Denken Sie daran: Nur Arbeitskosten sind bei haushaltsnahen Dienstleistungen absetzbar. Die Entrümpelung steuerlich absetzbar zu machen erfordert eine saubere Dokumentation aller Belege.



Wichtige Voraussetzungen und Einschränkungen



Rechnung erforderlich


Eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten ist zwingend notwendig. Schwarzarbeit ist nicht absetzbar.

Unbare Zahlung


Die Zahlung muss per Überweisung, Lastschrift oder Karte erfolgen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Keine privaten Motive


Reine Bequemlichkeit oder private Motivation ohne steuerlichen Bezug führt zur Nichtanerkennung der Kosten.

Angemessenheit der Kosten


Die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Überhöhte Preise werden gekürzt.




Fazit: Entrümpelungskosten clever von der Steuer absetzen


Eine Entrümpelung steuerlich absetzbar zu machen ist in vielen Fällen möglich und kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Die wichtigsten Wege sind haushaltsnahe Dienstleistungen (bis 4.000 Euro jährlich), beruflich veranlasste Umzüge (unbegrenzt) und Nachlassregelungen.



Unsere Empfehlung Planen Sie Ihre Entrümpelung steuerlich optimal: Holen Sie sich eine detaillierte Rechnung, zahlen Sie unbar und dokumentieren Sie alles sorgfältig. Bei komplexeren Fällen sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.


Mit der richtigen Herangehensweise können Sie einen erheblichen Teil Ihrer Entrümpelungskosten zurückholen und dabei gleichzeitig für Ordnung und mehr Wohnqualität sorgen. Nutzen Sie die steuerlichen Möglichkeiten, Ihr Geldbeutel wird es Ihnen danken.



Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne noch heute!




 
 
 

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